Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute Abend hat das Ministerium für Schule und Bildung entschieden, dass es zunächst nur für die Jgst. Q2 ab dem 23.04.2020 möglich sein wird, freiwillig an Lernangeboten in der Schule zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen in der Zeit ab 12.05.2020 teilzunehmen.

Die für die Schulform Gymnasium relevanten Inhalte der 14. SchulMail habe ich nachfolgend im Wortlaut zu Ihrer und Eurer Vorabinformation beigefügt.

An dieser Stelle werde ich nach Eingang angekündigter Konkretisierungen aus dem Ministerium für Schule und Bildung sowie nach Beratungen mit dem Schulträger weitere Detailregelungen und Informationen bekannt geben.

Um unsere Gremien umfassend zu informieren und offene Fragen zu sammeln und zu klären, werde ich morgen zu einer außerplanmäßigen Schulkonferenz am Dienstag, den 21.04.2020, um 18:00 Uhr in der Aula einladen. Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist ist unschädlich, da in dieser Sitzung keine Beschlüsse gefasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kößmeier


Von: Postverteiler <postverteiler-bounces@schulmail.nrw.de> im Auftrag von postverteiler@schulmail.nrw.de <postverteiler@schulmail.nrw.de>
Gesendet: Donnerstag, 16. April 2020 22:10
An: ‘postverteiler@schulmail.nrw.de’
Betreff: msb2004_1601 Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (14. Mail)  

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.

Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zu der 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:

I. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

II. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

1. Hygiene

Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden Sie im Bildungsportal unter:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html

Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie das weitere an Schule tätige Personal werden vom Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.

2. Raumnutzungskonzept

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.

3. Planung des Personaleinsatzes

Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

4. Schülerbeförderung

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.

Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

IV. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen

1. Regelungen für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs

[…]

2. Abiturprüfungen

Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.

Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.

Für angehende Abiturientinnen und Abiturienten aus dem Kreis Heinsberg, deren Schulen ja bereits länger geschlossen waren, werden zudem unter Nutzung auch der zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen individuelle Lösungen angestrebt.

3. Zentrale Prüfungen 10 (ZP 10)

[…]

4. Förderschulen

[…]

5. Lernen auf Distanz

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

V. Lehrerausbildung

Das Ruhen des Unterrichts an Schulen hat auch Folgewirkungen für die Lehrerausbildung. Lehramtsstudierende sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen nach Möglichkeit keine Nachteile für ihr berufliches Fortkommen aus der Corona-Krise haben – und wir brauchen mehr denn je neu einzustellende Lehrkräfte.

Mit dem geplanten Bildungssicherungsgesetz und Verordnungsregelungen soll es dem Ministerium und den Hochschulen (nach regionalen Gegebenheiten) für das Jahr 2020 ermöglicht werden, Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika im Lehramtsstudium zu modifizieren.

Einstellungen neuer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wird es wie geplant zum 1. Mai 2020 geben; das Einstellungsverfahren in den Bezirksregierungen wird formal weitestgehend flexibilisiert. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulprüfungen noch abschließen müssen, können zudem notfalls noch im Juni nachrücken.

Schließlich werden zum Abschluss der Ausbildung, im Rahmen der Zweiten Staatsprüfungen, modifizierte Unterrichtspraktische Prüfungen im Laufe des Mai vorgesehen, um möglichst Einstellungen in den Schuldienst noch in diesem Schuljahr zu ermöglichen. Hierzu ist im Rahmen der Kultusministerkonferenz am 2. April 2020 beschlossen worden, auch „andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen“ zuzulassen und die Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Aus dem aktuellen Prüfungszyklus in Nordrhein-Westfalen seit Februar 2020 stehen von rund 3.800 Prüfungen noch knapp 850 Prüfungen aus. Diese waren vom Landesprüfungsamt zunächst für Ende April neu terminiert worden und sollen jetzt im Mai in veränderter Form durchgeführt werden; hierbei werden die bereits geleisteten Planungen und Vorbereitungen der Kandidatinnen und Kandidaten zugrunde gelegt. Der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter und das Beamtenverhältnis auf Widerruf verlängert sich automatisch mit einer Verschiebung der Prüfungstermine.

VI. Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag

Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter

schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html

zur Verfügung steht.

Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:

·         Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages

·         Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht

·         Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen

·         Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen

·         Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement: Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement

·         Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<