Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

sicher beschäftigt Sie und Euch derzeit auch die Frage, ob und wie der Unterricht nach den nun anstehenden Osterferien ab dem 20.04.2020 stattfinden wird, nachdem der Unterricht an unserer Schule nun seit drei Wochen ruht.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann weder die Schulleitung noch die Landesregierung dazu eine verbindliche Aussage treffen.

In der heutigen 12. Schulmail

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200403/index.html

informiert Herr Staatssekretär Richter die Schulen, dass das Ministerium für Schule und Bildung am 15. April 2020 Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes geben wird. Wir werden Sie und Euch zeitnah darüber an dieser Stelle informieren.

Wenn wir auf die hinter uns liegenden drei Wochen zurückblicken, ist es gelungen, in dieser Krise auch während des ruhenden Unterrichts ein Unterrichts- und Betreuungsangebot aufrecht zu erhalten. An dieser Stelle danke ich Ihnen, liebe Erziehungsberechtigte, und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, für die gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Bewältigung dieser Ausnahmesituation ganz besonders herzlich.

Vor Beginn der Osterferien gebe ich nachfolgend noch einige aktuelle Informationen weiter:

Abiturprüfungen

Die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen am 12.05.2020. Unter dem nachfolgenden Link sind die aktualisierten Termine der zentralen Abiturprüfungen in der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2019/2020 (Neufassung vom 01. April 2020) zu finden:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/termine/termine-2020/

Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.  

Auch für die Abiturprüfungen sowie die vorbereitenden unterrichtlichen Angebote hat die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten oberste Priorität.  

Es werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit dieser Personengruppen zu schützen.

Terminplan

Ich bitte um Beachtung, dass am Freitag, den 22.05.2020 (ursprünglich beweglicher Ferientag nach Christi Himmelfahrt), die schriftlichen Abiturprüfungen in den Grund- sowie Leistungskursen Mathematik stattfinden.

Derzeit besteht noch keine Klarheit darüber, ob an diesem Tag ebenfalls planmäßiger Unterricht stattfinden wird.

Außerdem finden die mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach nicht wie ursprünglich geplant am Mittwoch, den 27.05.2020 ganztägig, und am Donnerstag, den 28.05.2020 halbtägig, statt, sondern nun am Mittwoch, den 03.06.2020 ganztägig, und am Donnerstag, den 28.05.2020 weiterhin halbtägig, statt. Das bedeutet, dass der 27.05.2020 nicht mehr unterrichtsfrei ist, sondern nun der 03.06.2020.

20-jähriges Schuljubiläum

Angesichts der aktuellen Corona-Epidemie und nach Rücksprache mit Herrn Peters habe ich mich schweren Herzens dazu entschieden, unsere geplanten Feierlichkeiten zum anstehenden 20-jährigen Schuljubiläum um vorerst ein Jahr zu verschieben, weil nach aktueller Einschätzung der Gefährdungssituation Großveranstaltungen weder möglich noch sinnvoll sein werden und auch Projekttage mit Ausgleichstag für ein Schulfest nicht gerechtfertigt erscheinen. Auch das Sommerkonzert wird nicht stattfinden. Die Gesundheit geht vor.

Ich danke allen Mitgliedern des Arbeitskreises für die bisher schon geleistete tolle Arbeit besonders herzlich und bitte für diese Entscheidung um Verständnis.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

Mit der Schulmail vom 6. März 2020 hat Herr Staatssekretär Richter im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.

Die Anträge können nur von den Schulen selbst, nicht aber von den Eltern oder den Vertragspartnern gestellt werden.

Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 15. Juni 2020 beginnen.

Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.

Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.

Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

Erweiterung der Notbetreuungsgruppen

Die Einstellung des Schulbetriebes soll nicht dazu führen, dass Erziehungsberechtigte, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen.

Seit dem 23.März 2020 bietet unsere Schule daher eine erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte unserer Schule an. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird auch der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband gebildet. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.

Die Angebote der Notbetreuung unserer Schule gelten insbesondere für Lernende der Klassenstufen 5 und 6. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Bereiche:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie.

Damit die Schulleitung die Betreuungsgruppen planen kann, nutzen Sie als Erziehungsberechtigte bitte im Bedarfsfall das Formular, das unter folgendem Link geladen werden kann, und leiten uns dieses mit einem formlosen Antrag (Name, Vorname und Klasse des Kindes) an folgende E-Mail-Adresse gymnasium@stadt-shs.de weiter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

Die Notbetreuung findet an unserer Schule von 07:50 – 13:05 Uhr statt.

Diese Notbetreuung stellen wir so lange sicher, bis unsere Schule für den Fall einer nachgewiesenen Corona-Infektion vorübergehend komplett geschlossen wird und/oder durch das zuständige Gesundheitsamt Quarantänemaßnahmen verhängt werden müssen. Auch darüber würden wir an dieser Stelle informieren.

FAQs

Das Schulministerium hat eine aktualisierte FAQ-Liste zur Verfügung gestellt, die unter folgendem Link abrufbar ist:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten in den Ferien

Das Sekretariat ist in den Osterferien nicht besetzt.

Die Schulleitung und unsere zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Erprobungs-, Mittel- und Oberstufe stehen Ihnen weiterhin als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Schulleiter: Dr. Michael Kößmeier

(michael.koessmeier@stadt-shs.de)

stellvertretende Schulleiterin: Heike Bug

(heike.bug@stadt-shs.de)

Erprobungsstufenkoordinator (Jahrgangsstufen 5 und 6): Christian Schwarz

(194256-swa@gymnasium-shs.de)

Mittelstufenkoordinatorin (Jahrgangsstufen 7 bis 9): Anne Pähler vor der Holte

(194256-paeh@gymnasium-shs.de)

Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2): Dieter Schäfer

(194256-saef@gymnasium-shs.de)

Das Sekretariat ist über die E-Mailadresse gymnasium@stadt-shs.de erreichbar.

Über die Erreichbarkeit unserer Schulsozialarbeiterin Svenja Schildknecht informieren wir auf unserer Schulhomepage unter Aktuelles.

Weitere Informationen

Aktuelle und offizielle Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Der Kreis Gütersloh hat auch eine Bürger-Hotline mit Informationen rund um das Coronavirus eingerichtet. Unter der Telefonnummer 05241 85-4500 können Bürgerinnen und Bürger von 8 bis 17 Uhr anrufen, wenn sie Fragen zu der Lungenkrankheit (COVID-19) haben. Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 angerufen werden.

Sonderprogramm des WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.

Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.

Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Aktualisierungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf unserer Homepage: http://www.gymnasium-shs.de/

Ich wünsche Ihnen und Euch erholsame Ferien und frohe Ostertage und vor allem Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kößmeier