Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der Zeit des durch die Corona-Pandemie bedingten Ruhens des Unterrichts und Lernens auf Distanz ist allen am Schulleben Beteiligten die Bedeutung unserer Schule auch als Lebensraum deutlich geworden. Der persönliche Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden in der Schule und auch der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten sind für nachhaltige Lernprozesse unverzichtbar.

Wir freuen uns daher, dass das Ministerium für Schule und Bildung mit der 20. SchulMail und zwei Anhängen den pädagogischen und organisatorischen Rahmen für die Wiederaufnahme von Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis Q1 festgelegt hat.

20. SchulMail:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/index.html

Anlage 2:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/Anlage-2-Hinweise-und-Verhaltensempfehlungen-fuer-den-Infektionsschutz-an-Schulen-im-Zusammenhang-mit-Covid-19.pdf

Anlage 3:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/Anlage-3-SchulMail-Schulrechtliche-Aenderungen.pdf

Vorrang vor der Wiederaufnahme von Unterricht hat die Durchführung von Abiturprüfungen.

Für unser Gymnasium bedeuten diese Regelungen, dass der Unterricht für die Jahrgangsstufe Q1 ab dem 11.05.2020 wieder aufgenommen werden kann.

Der Unterricht erfolgt außerhalb des Stundenplans vormittags von 7:50 Uhr bis 13:05 Uhr unter strenger Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften. Dazu gehört insbesondere, dass die Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen, sodass große Lerngruppen auf zwei bzw. drei nebeneinanderliegende Räume verteilt werden.

Die Stundenpläne für die Jgst. Q1, die zunächst vom 11.05.2020 bis zum 25.05.2020 gültig sind, werden wir den Lernenden im Laufe des morgigen Freitags, dem 08.05.2020, zukommen lassen.

Die noch ausstehenden Klausuren des 3. Quartals in der Jgst. Q1 werden – unter Berücksichtigung der bereits angefertigten Facharbeit als Klausurersatz – nachgeholt.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss, wo immer möglich, eingehalten werden – nicht nur in den Unterrichtsräumen, sondern auch beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, innerhalb des Gebäudes, in Fluren oder auf dem Pausenhof etc. .

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Schulen ist – bei Einhaltung der Mindestabstände – nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend. Auch bei Einhaltung der Mindestabstände ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule grundsätzlich zu empfehlen. Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind MNB zu tragen. Zu diesem Zweck müssen alle Personen – Lernende, Lehrende, Erziehungsberechtigte und Gäste – ihre persönliche MNB mit sich zu führen, wie dies auch seit dem 27.4.2020 in Geschäften bzw. im ÖPNV erforderlich ist.

Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an unserer Schule Lernende aus den Jahrgangstufen 5 bis EF in einem rollierenden System tageweise bis zum Ende des Schuljahres dazu. Derzeit prüfen wir unter Berücksichtigung der räumlichen und personellen Ressourcen unserer Schule, an welchen Tagen wir zusätzlich zur Jgst. Q1 Präsenzunterricht, der durch das Lernen auf Distanz ergänzt wird, von der ersten bis zur sechsten Stunde für die Jahrgangsstufen 5 bis EF anbieten können. Wir werden im Laufe der nächsten Woche zu Ihrer und Eurer Planungssicherheit einen genauen Terminplan veröffentlichen.

Wir werden Sie und Euch an dieser Stelle zeitnah über individuelle Beratungsangebote informieren.

An Tagen, an denen es keinen regulären Unterricht für die Lernenden der Jahrgangsstufen 5 und 6 geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot durch Lehrkräfte unserer Schule fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kößmeier